Beschäftigungsinitiative 50+

Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
AMS_Logo
Integration älterer Arbeitnehmer*innen in den Arbeitsmarkt. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, die mindestens 50 Jahre alt und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Wenn Arbeitsuchende wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (Wiedereinsteiger*innen, arbeitsmarktferne Personen) geringe Beschäftigungschancen haben, können sie schon vor Ablauf der 90-tägigen Vormerkdauer von der "Beschäftigungsinitiative 50+" profitieren.
verfügbar in: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Fördergeber*in:

Arbeiterkammer Österreich, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

ein Angebot für:

Betriebe

Verfügbarkeit:

aktuell bis auf Widerruf

geeignet für: diese Themen:

Personen 45+
Scroll to Top