Bildungskarenz plus

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Förderbar sind alle Arbeitnehmer*innen, die Anspruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ und mit dem Betrieb eine Bildungskarenzvereinbarung abgeschlossen haben. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal 3.000 pro Person unter Voraussetzung, dass die Weiterbildungskosten zur Gänze vom Betrieb übernommen werden.
verfügbar in: Oberösterreich

Fördergeber*in:

Land Oberösterreich

ein Angebot für:

Einzelperson, Betriebe

Verfügbarkeit:

01.01.2024 bis 31.12.2026

geeignet für: diese Themen:

Aus- und Weiterbildung
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